Quod licet Iovi, non licet bovi
Der Vertragsbedienstete Herr S. wurde bereits 2012 während der Dienstzeit alkoholisiert erwischt. Im Juli 2014 trank er – nach erledigter Arbeit, aber noch im Dienst – mit Kollegen zwei Bier in einem Lokal. Die zuständige MA 48 entließ den Müllauflader. Der OGH bestätigte jetzt die rechtmäßige Entlassung.
Und so mancher Politiker …
Posted: Juni 9th, 2016 under Allgemein.
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